Kinder- und Jugendschutz

Unsere Leitgedanken

Der SV Walddorf verpflichtet sich zur Gewaltprävention im Allgemeinen und zum Schutze der Kinder und Jugendlichen im Besonderen.

Rote Karte für Gewalt im Sport!
  • Der SV Walddorf verpflichtet sich zur Gewaltprävention im Allgemeinen und zum Schutze der Kinder und Jugendlichen im Besonderen.
  • Unser Verein soll ein sicherer Ort für alle Kinder und Jugendliche sein.
  • Niemand darf sich respektlos gegenüber anderen verhalten und sich über den erkennbaren Willen eines anderen hinwegsetzen. „Ein Nein ist ein Nein“.
  • Wir sprechen uns deutlich gegen Gewalt aus, egal ob körperlicher, seelischer oder sexueller Natur.
  • Wir verpflichten uns, aktiv für das Kindeswohl einzutreten und jeglicher Kindeswohlgefährdung entgegen zu wirken.
  • Wir schauen nicht weg – sondern wir handeln!
  • Unsere Zielsetzung

    Unser Präventionskonzept zum Kinder- und Jugendschutz hat zum Ziel das Kindeswohl der dem SV Walddorf anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu schützen und das Risiko einer Kindeswohlgefährdung, ob psychischer, körperlicher oder sexueller Natur zu minimieren.

    Der Schutz beginnt mit der Prävention (eine Gefährdung soll erst gar nicht eintreten) und er reicht bis zu den Interventions-Schritten in einem konkreten Fall.

    Ein wesentlicher Schwerpunkt dabei ist die Vermeidung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.

    Unser Präventions- und Schutzkonzept basiert auf mehreren Bausteinen

    1. Verankerung des Jugendschutzes in den Vereinsstatuten:

    2. Vereinbarung mit dem Jugendamt zur Umsetzung des im §72a SGB VIII verankerten Tätigkeitsauschlusses einschlägig vorbestrafter Personen.

    3. Benennung einer Jugendschutzbeauftragten.

    4. Regelmäßige Qualifizierungsmaßnahmen für Vereinsmitarbeiter, speziell für Übungsleiter im Kinder- und Jugendbereich.

    5. Alle Vereinsmitarbeiter bekennen sich zu unserem Ehrenkodex. Alle unsere Übungsleiter im Kinder- und Jugendbereich verpflichten sich spezielle Verhaltensregeln im Umgang mit Kinder- und Jugendlichen einzuhalten. Sie sind verpflichtet, alle 3 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

    6. Unser Interventionsleitfaden zeigt auf, was bei einem Vorfall oder im Verdachtsfall zu tun ist.

    Unsere Jugendschutzbeauftragte

    Nadine Albrecht
    Jugendschutzbeauftragte

    Unsere Partner

    KOCHER+BECK GMBH
    Schuhhaus Wezel
    Pizzeria Linde
    PATAVO GmbH
    Rebmann Vereinsbedarf
    KA Möbel Systeme - Olfert Alter e.K.
    Optik Girke
    ZDS Bürosysteme Vertrieb & Service GmbHJMS FahrzeugteileGebr. Dürr GmbH
    Finanz- und Versicherungsmakler Thomas Breuer
    NECKER GmbH
    Eckardt & Eckardt Rechtsanwaltskanzlei
    Landwirtschaftsbetrieb Karl Gaiser
    WVS Immobilien GmbHKarosserie BöppleGetränke SchwabStahl GruppeBöpple - Die Fahrzeuglackierer
    WESTKEMPER
    Adler Häslach
    Alexander Armbruster Kfz-Meisterbetrieb
    Walters Eismobil
    Heim Tief- und Straßenbau GmbH